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Infothek

Recht / Zivilrecht 
Montag, 03.02.2025

Anbieten von Fernunterricht ohne erforderliche Zulassung: Vertrag nichtig

Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht regelt in Deutschland Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht. Das Gesetz bestimmt u. a., dass Fernlehrgänge einer staatlichen Zulassung bedürfen, und definiert umfassende Informations- und Vertragspflichten für zulassungspflichtige Fernlehrgänge.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Freitag, 31.01.2025

Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten (z. B. Steuerbescheid): Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz

Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an. Für die Frist ist wiederum das Bekanntgabedatum des Bescheides von Bedeutung und somit vor allem, wann dieser zur Post gegeben wurde.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Freitag, 31.01.2025

Zur Umsatzsteuer im Rahmen einer Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten

§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 31.01.2025

Unzulässige Vertragsklauseln in PlayStation Plus-Abonnement - Sony muss Zustimmung für Preiserhöhungen einholen

Wenn Sony die Preise für seine PlayStation Plus-Abos bei laufenden Verträgen erhöhen will, braucht es dafür die ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten. Eine bisherige Preisanpassungsklausel ist unwirksam. Außerdem darf das Unternehmen die Zahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele nicht jederzeit beliebig einschränken können.

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Recht / Sonstige 
Freitag, 31.01.2025

Trompetenbaum ist kein stark wachsender Baum - Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück ausreichend

Ein Trompetenbaum muss in NRW einen Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück haben. Es handelt sich dabei nicht um einen stark wachsenden Baum, sodass kein Abstand von mindestens vier Metern eingehalten werden muss.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.